AGB

 §1 – Geltungsbereich und Anbieterin

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Buchung eines Boudoir-Shootings, bzw. den Verkauf von Produkten durch Alina Sophie Boudoir, Inhaberin: Alina Wößmann, Liebigstraße 2-20, 22113 Hamburg an Sie, in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung / Bestellung gültigen Fassung.
  1. Abweichende AGB der Bestellerin werden zurückgewiesen.
  1. Bitte lesen Sie die Bedingungen aufmerksam durch, bevor Sie eine Buchung / Bestellung aufgeben. Mit der Buchung erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.
 
 

§2 – Zustandekommen des Vertrags

  1. Ein Vertrag zwischen der Kundin und Alina Sophie Boudoir kommt mit Zahlungseingang der Grundgebühr nach § 4 und einem von beiden Seiten (Kundin und Alina Sophie Boudoir) unterschriebenen Shooting-Vertrag zustande.
  1. Mit der Buchung bestätigt die Kundin ihre Volljährigkeit.
 
 

§3 – Leistungsbeschreibung Boudoir-Shooting

  1. Die Fotografin wird sich am vereinbarten Tag zur vereinbarten Uhrzeit am Ort des Shootings (Atelier in der Liebigstraße 2-20, 22113 Hamburg) einfinden und dort Fotos erstellen. Im Anschluss an das Shooting wird die Fotografin die digitalen Fotodateien sichten und eine Auswahl treffen.
  1. Die ausgewählten Fotos werden der Kundin in digitaler Form am vereinbarten Auswahltermin präsentiert. Der Kundin ist bewusst, dass eine nachträgliche Bestellung nicht möglich ist. Kann die Kundin den vereinbarten Termin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht wahrnehmen, ist die Fotografin bemüht, einen Ersatztermin in den folgenden 21 Tagen anzubieten. Die Fotografin ist berechtigt, nicht bestellte Bilder ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Insoweit erklärt die Kundin bereits an dieser Stelle Ihre Zustimmung zur Löschung.
  1. Nach Erhalt der vollständigen Bestellsumme wird die Fotografin die durch die Kundin ausgewählten Bilddateien mit einer Basis-Bearbeitung versehen. Die Kundin erhält die Fotografien innerhalb von 35 Werktagen nach Zahlungseingang in digitaler Form auf einem Speichermedium und erhält, falls bestellt, zusätzlich ein gedrucktes Produkt.
  1. Alina Sophie Boudoir ist für die Durchführung des Auftrags zur Beauftragung Dritter berechtigt.
 
 

§4 – Honorar

  1. Für die Beauftragung ist seitens der Kundin an die Fotografin eine Vergütung in Höhe der aktuell geltenden Grundgebühr (regulär: 396€ inkl. MwSt. ohne Styling bzw. 595€ inkl. MwSt. mit Styling) zu zahlen. Diese beinhaltet die fotografische Leistung am genannten Termin, sowie – falls vereinbart – ein Styling. Die Fotografien und Produkte wie Alben oder Wandbilder sind noch nicht in der Grundgebühr enthalten. Diese können am Auswahl-Termin bestellt werden und starten bei 920€ inkl. MwSt.. Eine nachträgliche Bestellung ist nicht möglich.
  2. Als Anzahlung ist die Vergütung nach §3.1 bei Vertragsunterzeichnung im Voraus zur Zahlung, spätestens 3 Tage nach Erhalt der Rechnung, fällig. Nach Erhalt wird die Fotografin die verbindliche Teilnahme an dem Fotoshooting erklären. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses besteht nur nach Maßgabe des §4 dieses Vertrags.
  3. Die Zahlung der bestellten Bilder wird im Nachgang des Auswahltermins fällig. Bis zur vollständigen Zahlung des Honorars macht die Fotografin von ihrem Zurückbehaltungsrecht an den Fotodateien Gebrauch. Eine Übermittlung der Fotodateien erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Honorars.


§5 – Nichtzustandekommen des Fotoshooting

  1. Kommt das Fotoshooting aufgrund eines Umstandes, der außerhalb der Sphäre der Fotografin liegt, nicht zustande, so ist die nach §4 vereinbarte Vergütung sofort fällig, um den durch die Freihaltung des vereinbarten Termins für die Fotografin entstanden Schaden zu decken. Wurde die Vergütung bereits gezahlt, ist die Fotografin dazu berechtigt, diese einzubehalten.
  1. Liegt der Grund für das Nichtzustandekommen des Shootings in der Sphäre der Fotografin, so ist sie zur Rückzahlung der Anzahlung verpflichtet. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht zu Gunsten der Kundschaft jedoch nur, wenn die Fotografin das Nichtzustandekommen zu vertreten hat, wobei sie diesbezüglich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftbar zu machen ist.


§6 – Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Urheberin der bei einem Shooting entstandenen Fotos ist die Fotografin. Die beim Shooting entstandenen Fotos dürfen von der Kundin für private Zwecke (z.B. Fotoalben und Internet) in unveränderter Form genutzt werden. Insoweit überträgt die Fotografin der Kundschaft mit Übermittlung der Fotodateien dieses einfache Nutzungsrecht. Bei der Verwendung ist die Fotografin („Alina Sophie Boudoir“) zu nennen. Hierbei gilt eine Verlinkung, sofern möglich, als ausreichend.
  1. Eine Nachbearbeitung der Fotodateien, z.B. durch Filter oder Bildbearbeitungsprogramme, sowie jegliche kommerzielle Nutzung setzt das schriftliche Einverständnis der Fotografin voraus.
 
 

§7 – Haftungsausschluss

Die Haftung der Fotografin ist -soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen. Für Schäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Ausführung stehen, haftet die Fotografin für eigenes oder für Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf ihrer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Fotografin beruhen.


§8 – Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers dürfen gespeichert werden und werden vertraulich behandelt.


§9 – Widerrufsrecht

Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden. Diese Frist beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses.


§10 – Abschlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt zunächst diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbar langen Regelung so weit wie möglich entspricht. Sollte eine entsprechende Regelung nicht ersichtlich sein, so tritt an die Stelle der Regelungslücke die gesetzlichen Regelungen. Soweit gesetzlich zulässig ist Hamburg Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Stand: 11.11.2023

E-Mail: info@alinasophie-boudoir.de

Impressum: alinasophie-boudoir.de/impressum

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